Allgemeine Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen

  • Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange. Grundsätzlich, gelten die zum Vertragsabschluss rechtlich definierten AGB, im Sinne der Natur der Veranstaltung, der Bundesrepublik Deutschland
  • Vertragspartner sind der Käufer, im Weiteren Teilnehmer genannt, und der Veranstalter (APAREX Gruppe, vertreten durch Alexander Prosek, Kronauerstraße 78, 68789 St. Leon Rot).
  • Der Vertrag erhält Gültigkeit mit der verbindlichen Bestellung der Eintrittskarten im Online-Shop des Veranstalters. Ab diesem Zeitpunkt, wird dem Teilnehmer eine 14-tägige Rücktrittsfrist eingeräumt. Erfolgt diese nicht schriftlich gilt der Vertrag als rechtskräftig und ein Rücktritt wird ausgeschlossen. Die Frist bleibt vom Zeitpunkt der Forderungsbegleichung soweit zulässig unangetastet. Die Rücktrittsfrist ist beim Kauf der Eintrittskarten über Dritte nicht gegeben.
  • Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages nach Rücktrittsfrist, Nichterscheinen oder Verhinderung aufgrund höherer Gewalt ist aus der Kapazitätsbegrenzung resultierend nicht möglich. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
  • Der Versand der Eintrittskarten erfolgt stets erst nach dem Ausgleich von offenen Posten binnen 3 Arbeitstagen (Regelfall). Die Eintrittskarte ist auf andere Teilnehmer übertragbar. Jede Eintrittskarte verfügt über eine einzigartige Kontrollnummer. Der perforierte Bereich darf nicht entfernt werden da die Karte sonst ihre Gültigkeit verliert. Der Besitz der Eintrittskarte und nicht der Erwerb dieser rechtfertigt zur Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung. Bei Verlust oder Diebstahl ist der Veranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Die Karte wird in diesen Fällen ersetzt.
  • Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Scheckverfahren (auch durch Dritte) eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
  • Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
  • Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
  • Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Email umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus können vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc). Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
  • Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  • Alle Rechte - insbesondere die der gewerblichen Vermarktung - an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  • Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind ausschließlich für private Zwecke zulässig.
  • Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  • Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  • Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  • Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, den Anweisungen des Veranstalters oder der seiner Erfüllungsgehilfen in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
  • Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten oder spezieller Feuerschalen.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
  • Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
  • Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.